Nachhaltig
investieren

nachhaltige investments

Mit dem eigenen Geld die Welt ein kleines bisschen besser machen!

Nachhaltige Geldanlage heißt, dass Rendite mehr als nur eine Zahl ist. 

Doch auch bei ethisch-ökologischen bzw. nachhaltigen Finanzprodukten gilt es einiges zu beachten. 

Ihr FIMILIA-Berater zeigt Ihnen gerne, worauf es ankommt.

Ihr Kapital in guten nachhaltigen Händen

Nachhaltige Investmentlösungen

Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei FIMILA von Anfang an eine bedeutende Rolle. Nicht nur im Portfoliomanagement unserer Partner, sondern auch bei unserem eigenen technologischen Setup, dem eigenen Energieverbrauch und durch eine eigene angestrebte 0-Blatt-Papier-Poltik trägt FIMILIA Sorge dafür, dass ökologische und soziale Aspekte der Unternehmensführung im Alltag berücksichtigt werden. Folgend erhalten Sie einen Überblick über die Themenvielfalt einer nachhaltigen Investition.

Ziele für nachhaltige Entwicklung

1

Keine Armut

2

Kein Hunger

3

Gesundheit &
Wohlergehen

4

Hochwertige
Bildung

5

Geschlechter-
Gleichstellung

6

Sauberes Wasser & Sanitärversorgung

7

Bezahlbare & saubere Energie

8

Menschenwurdige
Arbeit & Wirtschafts-
wachstum

9

Industrie. Innovation
& Infrastruktur

10

Weniger
Ungleichheiten

11

Nachhaltige 
Städte & Gemeinden

12

Nachhaltiger
Konsum & Produktion

13

Klimamaßnahmen

14

Leben & Wasser

15

Leben an Land

16

Nachhaltige Beratung = 

17

Liebe zu FIMILIA

bereits ab 5.000 Euro

GREEN ETF-Strategien im Vergleich

  • 3 nachhaltige ETF-Strategien
  • Erfüllung EU SFDR-Kriterien für ESG Produkte

Investments, die nicht die Welt kosten – Der WELT ABER VIEL BRINGEN

Vermögensverwaltung mit nachhaltiger Verantwortung

Unserem Finanzsystem wird durch das Pariser Klimaschutzübereinkommen für nachhaltige Entwicklung eine entscheidende Rolle zugesprochen.

Nach der UN-Agenda 2030 soll privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt und dadurch ein nachhaltiger Wandel vorangetrieben werden. In diesem Sinne stellt die Europäischen Kommission drei exponierte Themengebiete

Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – kurz ESGin den Vordergrund. 

Vermögensverwalter sind deshalb ausdrücklich angehalten, Nachhaltigkeitsaspekte bei Investitionsentscheidungen einzubeziehen und Ihnen im Rahmen des Anlageprozesses transparent zu machen, wie diese Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden können.

Ihnen liegt Nachhaltigkeit am Herzen – wir sind für Sie da – nachhaltig.

Green World Strategien
im Vergleich

Green World 1

Mindestanlage: 5000€

Risiko: 5%

Green World 2

Mindestanlage: 5000€

Risiko: 5%

Green World 3

Mindestanlage: 5000€

Risiko: 5%

Drei ESG-Strategien für nachhaltige Investments

Offenlegungspflichten (EU SFDR)

Der beste Weg zur Erreichung geplanter Nachhaltigkeitsziele ist es, Investitionskapital in Bereiche zur nachhaltigen Förderung de Wirtschaft fließen zu lassen. Grundlegend ist daher die aktuelle EU-Offenlegungsverordnung (EU SFDR) zu beachten. In der Zukunft wird auch die EU-Taxonomieverordnung spezifische Umweltkriterien in Bezug auf wirtschaftliche Tätigkeiten für Investitionen festlegen. Nach aktuellem Stand fehlt es allerdings noch oft an ausreichenden Informationen, um

Anlagemöglichkeiten nach ihrem tatsächlichen Impact auf Anlageziele zu beurteilen und zu vergleichen.

Im Rahmen der GREEN ETF-STRATEGIEN können Sie zwischen drei individuellen ETF-Strategien wählen, die gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 nach SFDR-Standard bewertet werden. Diese entsprechen zwar noch nicht zu 100% der EU-Taxonomieverordnung, stellen aber die aktuell besten Lösungen für ESG-Investments dar, die wir Ihnen anbieten können.

FAQ

Umlenkung von Kapital zu nachhaltigem Wachstum

Die EU SFDR hilft bei der Unterscheidung und beim Vergleich der heute verfügbaren nachhaltigen Anlagestrategien. Dabei sorgt sie für eine größere Transparenz, inwieweit Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale aufweisen, in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen.

Die EU SFDR verlangt von Vermögensverwaltern und Anlageberatern spezifische Offenlegungen auf Unternehmensebene in Bezug auf zwei wichtige Aspekte:

  1. Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche nachteilige Auswirkungen
  2. Darüber hinaus soll die EU SFDR den Anlegern bei der Produktauswahl helfen, indem sie Produkte in drei verschieden Kategorien einteilt, je nachdem, inwieweit Nachhaltigkeit berücksichtigt wird. Diese Kategorien entsprechen den Artikeln 6, 8 und 9 innerhalb der EU SFDR und sind im Folgenden zusammengefasst:
  • Artikel-6-Strategien integrieren ökologische, soziale und Governance-Aspekte in den Anlageentscheidungsprozess oder erklären, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten und die zusätzlichen Kriterien gemäß Artikel 8 oder 9 nicht erfüllen.
  • Artikel-8-Strategien fördern soziale und/oder ökologische Merkmale und investieren auch in nachhaltige Anlagen, jedoch ist ihr Hauptziel nicht das nachhaltige Investieren.
  • Artikel-9-Strategien verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel.

Neuausrichtung des Kapitals auf nachhaltiges Wachstum und Unterstützung bei Anlageentscheidungen

Die Hauptziele der EU SFDR bestehen darin, mehr Transparenz über ökologische und soziale Merkmale sowie Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten zu schaffen sowie allgemeine Standards für die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen in Bezug auf diese Überlegungen bereitzustellen.

Durch eine größere Transparenz und die Einführung von Standards werden zwei wichtige zusätzliche Überlegungen unterstützt.

Erstens wird Greenwashing erschwert. Das bedeutet, dass Produkte nicht mit einem ESG- oder Nachhaltigkeitslabel versehen werden können, wenn sie nicht in Bezug darauf, wie die ESG-Ziele erreicht werden, transparent sind.

Zweitens erhalten Investoren deutlich verbesserte Möglichkeiten, Anlageoptionen hinsichtlich ESG-Kriterien zu vergleichen.

Um das Ziel der EU SFDR, nämlich eine größere Transparenz und die Festlegung von Standards, zu erreichen, müssen Vermögensverwalter und Finanzberater über die Art und Weise Auskunft geben, wie sie diese beiden wichtige Faktoren berücksichtigen:

Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche nachteilige Auswirkungen

Vermögensverwalter müssen ihre Richtlinien sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene offenlegen. Finanzberater müssen erklären, wie sie diese Faktoren in ihrer Beratung berücksichtigen.

In der EU SDR sind spezifische Definitionen für Nachhaltigkeitsrisiken und wesentliche nachteilige Auswirkungen dargelegt:

  • Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen im Bereich Umwelt, Soziales oder Governance, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten.
  • Wesentliche nachteilige Auswirkungen sind Auswirkungen von Investitionsentscheidungen und Anlageberatung, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Ein Beispiel ist die Anlage in ein Unternehmen, das erheblich zur Kohlenstoffdioxidemission beiträgt oder unzureichende Wasser-, Abfall- oder landwirtschaftliche Praktiken aufweist.

Die EU SFDR legt derzeit drei verschiedene Kategorien für Anlageprodukte im Hinblick auf nachhaltiges Investieren und ESG-Aspekte fest:

Artikel-6 Produkte integrieren ESG-Aspekte in den Anlageentscheidungsprozess oder erklären, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachten und die zusätzlichen Kriterien gemäß Artikel 8 oder 9 nicht erfüllen.

Artikel-8 Produkte fördern soziale und/oder ökologische Merkmale und investieren auch in nachhaltige Anlagen, jedoch ist ihr Hauptziel nicht das nachhaltige Investieren.

Artikel-9 Produkte haben nachhaltige Investitionen als Hauptziel. Die SFDR definiert nachhaltige Investitionen als Investitionen in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zu einem ökologischen oder sozialen Ziel beiträgt, vorausgesetzt, die Investition schadet keinem Ökologischen oder sozialen Ziel wesentlich und die Unternehmen befolgen gute Governance-Praktiken.

Offenlegungen zu Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9

Artikel-6 Finanzprodukte müssen die Art und Weise offenlegen, in der Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageentscheidungen einbezogen werden, sowie eine Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte.

Artikel-8 und Artikel-9 Finanzprodukte enthalten Details zu einer Vielzahl von Nachhaltigkeits- und ESG-Themen.

Anstehende weitere Offenlegungen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2022 werden Elemente der Taxonomieverordnung, die ein einheitliches Umweltkriterium innerhalb der EU einführen, in die Offenlegungspflichten der EU SFDR integriert.

Dies betrifft Finanzprodukte, die entweder als Artikel 8 oder als Artikel 9 eingestuft sind. Die spezifischen Elemente der EU-Taxonomie-Verordnung, die gemäß der EU SFDR offenzulegen sind, werden im Folgenden beschrieben.

Artikel-8-Produkte müssen angeben, ob sie Anlagen in nachhaltige Investitionen aufweisen, und wenn ja, müssen sie offenlegen, ob diese Investitionen in Aktivitäten im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung stehen.

Artikel-9-Produkte, die per Definition nachhaltige Investitionen zum Ziel haben, müssen offenlegen, ob nachhaltige Investitionen in Aktivitäten im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung enthalten sind.